Rechtsprechung
OLG Schleswig, 22.02.1996 - 7 U 16/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kellerfeuchtigkeit: Muß Verkäufer trotz Besichtigung durch Käufer aufklären? (IBR 1996, 306)
Papierfundstellen
- OLG-Report Schleswig 1996, 129
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 24.10.2001 - 11 U 113/00
Hausverkauf - arglistiges Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit
Dazu gehört in den Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels auch der Beweis, dass eine Erklärung, die der Aufklärungspflichtige abzugeben hatte, entgegen dessen Behauptung nicht abgegeben worden ist (OLG Köln, NJW-RR 1992, 908, 910; OLG Frankfurt am Main, OLGR 1996, 231 f.; 1998, 111, 113; OLG Schleswig, OLGR 1996, 129, dazu Kieserling in IBR 1996, 306). - OLG Hamm, 07.03.2002 - 28 U 147/01
Anspruch auf Schadensersatz wegen des arglistigen Verschweigens eines Fehlers der …
Im Ergebnis hängt die Aufklärungspflicht eines Verkäufers im Rahmen des § 463 S. 2 BGB in ihrem Umfang von der Möglichkeit des Käufers zur Prüfung ab (BGH NJW 1965, 35); eine Aufklärung über Mängel, die einer Besichtigung zugänglich sind, kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907; NJW-RR 1997, 144 = NJW 1997, 938 LS; SchlHOLG, OLGR 1996, 129).
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 14.03.1996 - 16 U 85/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7
Papierfundstellen
- OLG-Report Schleswig 1996, 129